Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und ein Kerninstrument des European Green Deals.
Die EU-Taxonomie-Verordnung fördert Investitionen in nachhaltige Projekte und schafft Transparenz zwischen Unternehmen, Investoren und Stakeholdern.
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, sind verpflichtet, die Ausrichtung ihrer Tätigkeiten oder Investitionen an den in der EU-Taxonomie festgelegten Kriterien offenzulegen. Andere Unternehmen können beschliessen, diese Informationen auf freiwilliger Basis offenzulegen, um Zugang zum Markt für nachhaltige Finanzierungen zu erhalten oder aus anderen geschäftsbezogenen Gründen.
Die Verordnung definiert sechs Umweltziele:
Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt als nachhaltig, wenn sie:
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die unter die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, darunter:
Auch Schweizer Unternehmen mit EU-Präsenz oder -Märkten können betroffen sein.
Rechtsgrundlage: Die Verordnung ist seit 12. Juli 2020 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt.
Mehr dazu unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_en