Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Finanzjahr 2024 | 05.01.2023

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen gemeinsam mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Massstäbe für die nachhaltige Berichterstattung in Europa.

Unternehmen sind verpflichtet, transparente und umfassende Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung offenzulegen. Dies ermöglicht nicht nur den Vergleich von Nachhaltigkeitsbemühungen zwischen Unternehmen, sondern bietet Ihnen auch die Chance, Ihre eigene Position im Markt besser zu beurteilen.

Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Anleger und andere Interessengruppen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt zu beurteilen und um die finanziellen Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben.

Mehr dazu unter: https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en
 

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