Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz | 01.01.2024

Das revidierte Obligationenrecht der Schweiz verpflichtet Unternehmen, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt, Sozialverantwortung und Korruption zu berichten.

Diese Anpassung stärkt die Transparenz und fordert Unternehmen dazu auf, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft systematisch darzustellen. Unternehmen erstatten jährlich einen Bericht über nichtfinanzielle Belange, wenn sie:

  1. Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005817 sind;
  2. zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben; und
  3. zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, mindestens eine der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
    > a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,
    > b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken.

Mehr dazu unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_964_a
 

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